Von wegen Winterpause
Wir erledigen Ihren Winterdienst – je nach Witterung so oft wie nötig, schnell, sauber und innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit. Auch wenn es öfter schneit und friert als gedacht, sind wir für immer für Sie da. Am Tage, nachts, an Sonn- und Feiertagen, verlassen Sie sich drauf.
Die Winterdienstverträge haben eine Laufzeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 30. März des Folgejahres.
Mit unserem Winterdienst-Angebot bekommen Sie eine Top-Leistung zu einem fairen Preis, auch die erforderliche Haftpflichtversicherung, ist abdeckt.
Die Abrechnung erfolgt transparent und nach Aufwand – z. B. bezahlen Sie bei 10 Einsätzen die jährliche Grundpauschale und die 10 Einsätze. Jeder weitere Einsatz, der notwendig wird, führen wir in gewohnter Qualität aus und rechnen diese Einsätze gesondert ab, ohne erneute Berechnung von Grundpauschalen. Ihr Vorteil: Sie zahlen nur die einmalige Grundpauschale und die tatsächlich erfolgten Einsätze, ganz so wie der Winter wird.
Der Winterdienst enthält folgende Leistungen:
- Erforderliche Haftpflichtversicherung, Bereitstellung der Arbeitsgeräte, Vorhalten von Streugut-Vorräten
(enthalten in der Grundpauschale) - Flächen von Schnee räumen, Gehwege auf mindestens einen Meter Breite räumen, Flächen mit Salz abstreuen, Reinigung von Natursteinpodesten an Eingängen – falls möglich ohne den Einsatz von Streumitteln
(Abrechnung erfolgt nach geleisteten Einsätzen)
Zusätzliche Leistungen zu dem Winterdienst-Paket:
- Arbeitsstunde Schneedienstgerät bis 4,5 t Allrad mit Fahrer, Schneeschieber und Streubox
- Arbeitsstunde nur Personal inkl. handgeführte manuelle Arbeitsgeräte
- Arbeitsstunde Kleingerät motorisiert ohne Personal
- Steugranulat / Salzgemisch im Aufwand
- Winterdienst pro Einsatz: Flächen bzw. Gehwege (ein Meter breit) von Schnee räumen und mit Salz-Granulat-Gemisch abstreuen
- Eisbeseitigung nur bei gesonderter Bestellung und im Aufwand